Antrag auf Wasserversorgung/ Änderungsantrag

Antragsart:

Antragsart*

Änderungen am Netzanschluss werden nach der Entgeltregelung abgerechnet. Es müssen die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden.

Antrag gilt für folgendes Grundstück / Flurstück (Eigentümer):

 

Beginn / Ende der Bauarbeiten

zusätzliche Angaben

Eigenleistung auf Grundstück (Rohrgraben mind. 1,2m Deckung)*

    
Eigenleistung auf Grundstück (Rohrgraben mind. 1,2m Deckung)*

Nutzung des Anschluss*

    
Nutzung des Anschluss*

Wasserzählerschacht (kostenpfl. gestellt durch WVV Rotenburg)*

    
Wasserzählerschacht gestellt*

Regenwassernutzung / Eigenwasseranlage*

    
Regenwassernutzung / Eigenwasseranlage*

Wärmepumpe*

    

Wärmepumpe*

Es gelten u. a. die Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung des WVV Rotenburg-Land, die AVB Wasser V mit ergänzenden Bestimmungen, die Technischen Anschlussbedingungen und VOB. Der Installationsort der Wasserzähleranlage muss den einschlägigen Richtlinien und Vorschriften entsprechen. Nach Eingang des Antrags wird gemäß Entgeltregelung eine Vorauszahlung auf den zu erwartenden Baukostenzuschuss erhoben, die Herstellungskosten des Anschlusses werden pauschal und zum Teil nach Aufmaß berechnet.

Die Trinkwasserinstallation darf nur durch ein eingetragenes Fachunternehmen (Installateurverzeichnis WVV Rotenburg-Land) hergestellt und geändert werden, dies gilt auch für den Bauwasseranschluss (DIN EN 1717, DIN EN 806 und DIN 1988). Eine Inbetriebnahme des Netzanschlusses kann erst nach einreichen der Fertigmeldung durch den Installateur erfolgen.

Beauftragtes Installationsunternehmen:

Eigentümer / Rechnungsanschrift:

Upload der geforderten Anlagen:

komplette Bauzeichnung (Lage des Wasserzähler eintragen)*

Lageplan 1:500 (gewünschte Leitungsführung skizziert)*

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Datenschutz*
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