Eigentümerwechsel melden
Der WVV rechnet grundsätzlich nur mit den Grundstückseigentümern ab
Sollten sich die Eigentumsverhältnisse ändern, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Mit dem nachfolgenden Onlineformular können Sie uns über die Veränderung der Eigentumsverhältnisse Ihres Grundstückes informieren.
Sie haben Fragen zur Abrechnung? Wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter oder schauen Sie, ob wir Ihre Frage unter Häufige Fragen beantworten können.
Hinweise zur Unterhaltungs- und Meldepflicht
Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)