GLIEDERUNG IN ZONE 1 + 2:
Zone 1: 10 m Radius um die Förderbrunnen; Eingezäunt; Schutz vor jeglicher Verunreinigung Zugang nur durch Befugte; Verbot von Pflanzenschutzmitteln, Düngen, etc.
Zone 2: 100 m Radius um die Förderbrunnen; Schutz vor mikrobiologischer Verunreinigung, Umfassende Einschränkungen für Landwirtschaft, Bauvorhaben, Bodeneingriffe, etc. Genehmigungen im Einzelfall möglich.