Sofern Sie über einen Gartenwasserzähler zum Abzug von Kanalgebühren verfügen, teilen Sie diesen Zählerstand bitte Ihrer jeweils zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Samtgemeindeverwaltung mit.
Jahresablesung 2025
Im November startet die jährliche Ablesung der Hauptwasserzähler. Im Dezember beginnt die Ablesung in der Gemeinde Neuenkirchen und die Auslesung der Funkwasserzähler.
Neu ist ab diesem Jahr, dass im gesamten Verbandsgebiet keine persönliche Ablesung durch Mitarbeiter eines Dienstleisters mehr vorgenommen wird.
Ausschließlich eigene Mitarbeiter des WVV, die sich ausweisen können, werden vereinzelte Ablesungen vor Ort vornehmen.
Die Ablesung der Hauptwasserzähler wurde nun auch in den letzten Gebieten der Samtgemeinde Bothel und der Samtgemeinde Sottrum flächendeckend auf die Kundenselbstablesung per Ablesekarte umgestellt.
Somit erhält größtenteils jeder Haushalt im Versorgungsgebiet eine Ableseaufforderung per Brief oder per Mail.
Gebiete, die bereits auf Funkzähler umgerüstet wurden, erhalten natürlich keine Aufforderung zur Selbstablesung. Im Dezember werden Mitarbeiter des WVV die verschlüsselten Daten per Vorbeifahrt einholen und in den Geschäftsräumen in Unterstedt verarbeiten.
Sofern eine stichtagsgenaue Ablesung am 31.12.2025 gewünscht ist, können Nachmeldungen bis zum 05.01.2026 berücksichtigt werden.
Zählerstände, die bis zum 05.01.2026 nicht eingegangen sind, werden geschätzt.